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Parolen für die Abstimmung am 27. November 2022

Anlass/DV

Parolen für die Abstimmung am 27. November 2022

Die SVPO beschloss anlässlich ihrer Delegiertenversammlung zweimal die Nein-Parole zu den kantonalen Abstimmungen vom 27. November.

Das Gesetz über die Sterbehilfe will Altersheime zwingen, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten anzubieten. Dies gegen den ausdrücklichen Willen der Oberwalliser Altersheime! Die SVPO hat sich stets gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Die Sterbehilfe ist bereits auf Bundesebene geregelt und aus achtenswerten Beweggründen straffrei. Somit wird die Sterbehilfe nicht kriminalisiert. «Die Sterbehilfe gehört jedoch nicht bis ins kleinste Detail geregelt, da sie eine höchst persönliche Angelegenheit darstellt, in der sich der Staat nicht einzumischen hat», betonte SVPO-Generalsekretär Diego Schmid. Zwang wäre hier falsch! Die SVPO tritt ein für das Leben. Mit einer solchen Vorlage würde jedoch das Töten legitimiert – dagegen wehren wir uns! Sagen wir daher Nein zu staatlichem Zwang und Bevormundung!

Das Wallis hat bereits gegenwärtig die vierthöchsten Kinderzulagen und die höchsten Ausbildungszulagen der Schweiz. Es gibt also keinen Handlungsbedarf. Dennoch will der Grosse Rat die Familienzulagen nochmals massiv erhöhen. Die SVPO hat gemeinsam mit der FDP dagegen das Referendum ergriffen. Die Vorlage ist wirtschaftsschädigend und schwächt den Mittelstand. Die Familienzulagen werden nämlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Lohnabzüge finanziert – und nicht vom Staat! Die wirtschaftsschädigende Erhöhung hätte somit weitere Abzüge in Höhe von 22 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. «Lassen Sie uns der Walliser Wirtschaft den Rücken stärken und verzichten wir auf diese teure und unnötige Erhöhung nach dem Giesskannenprinzip!», appellierte SVPO-Präsident Romano Amacker.

SVP Oberwallis

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