Autonomie statt Zwang
Sterbehilfe ist heute schon auf Bundesebene geregelt und damit zulässig. Es gibt Altersheime, welche Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen. Andere Heime sprechen sich dagegen aus. Gründe dafür sowie dagegen sind mannigfach.

Altersheime nun aber zu zwingen, Sterbehilfe in ihrem Haus durchzuführen, ist falsch. Dies käme einer Bevormundung der Heime seitens des Staates gleich. Zwang ist in dieser heiklen und intimen Thematik falsch.
Die Unterschiede zwischen Ober- und Unterwallis punkto Sterbehilfe in Altersheimen sind immens. Aber anstatt dieser Gegebenheit im Parlament Rechnung zu tragen, stellt die vorliegende Regelung eine links-liberale Maximalforderung dar, welche den Druck auf die Bewohner sowie die Mitarbeitenden erhöhen würde. Dies hätte nicht nur Gewissenskonflikte zur Folge, sondern würde auch die Schwelle zur Suizidbeihilfe senken. Das Leben ist jedoch etwas schützenswertes.
Daher sage ich am 27. November Nein zum Gesetz über die Sterbehilfe und damit Nein zu Zwang und Bevormundung.
Diego Schmid, Raron