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Aktion der SVPO im Grossen Rat – Es reicht!

Die unkontrollierte Zunahme der Wolfsbestände bedroht die einheimische Landwirtschaft und die Sicherheit der Bevölkerung. Anlässlich der heute startenden Junisession des Grossen Rates setzt die SVP Oberwallis daher ein Zeichen. Die Botschaft ist klar: Es reicht!

Die Wölfe verbreiten sich in der Schweiz rasant. Inzwischen zählt man über 150 Wölfe in 16 Rudeln, vor zehn Jahren waren es 10 Wölfe in einem Rudel. Die übermächtige Wolfspräsenz verursacht gravierende Schäden. Und die Alpsaison hat gerade erst begonnen. Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetroffen. Leider.

Will man den Tierhaltern wirklich helfen und die ungehinderte Ausbreitung des Wolfes stoppen, braucht es griffige und vernünftige Massnahmen. SVPO-Vizepräsident Marco Schnydrig hat anlässlich der Märzsession hierzu bereits ein Postulat eingegeben. Darin fordert er ein Pilotprojekt mit der Bezeichnung «tir de defense» (Verteidigungsschuss). Analog der Praxis in Frankreich fordert die SVPO, dass Hirten, Tierhalter, die Wildhut oder weitere zugezogene Fachkräfte bei unmittelbaren Wolfsangriffen die Wölfe abschiessen können. Es reicht!

Die betroffenen Bauern brauchen allerdings auch sofortige Unterstützung. Daher fordert SVPO-Generalsekretär Diego Schmid in der Junisession mit einem dringlichen Postulat den Staatsrat auf, basierend auf Art. 29 GBBAL alle notwendigen Massnahmen zur Abwehr der durch die Wölfe drohenden Gefahren zu ergreifen und damit die Sicherheit der Bevölkerung und deren Nutztiere sicherzustellen.
Gemäss der in Art. 29 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen (GBBAL) festgehaltenen polizeilichen Generalklausel kann der Staatsrat im Fall einer ausserordentlichen Lage ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung alle notwendigen Massnahmen zur Abwehr von schweren drohenden Gefahren oder von anderen ausserordentlichen Lagen ergreifen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die in den Dörfern herumlungernden Wölfe auch Menschen attackieren. Damit liegt eine ausserordentliche Lage gemäss Art. 29 GBBAL vor. Es reicht!

Daneben hat die SVPO in der Junisession auch dringliche Interpellationen eingereicht.

Eine dringliche Interpellation betrifft die Vernehmlassung auf Bundesebene zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Zwei im Entwurf vorgesehene Änderungen hätten nämlich das Ende der Walliser Nebenerwerbs-Landwirtschaft zur Folge. Darin heisst es:

– Bei Schafherden über 500 Tieren (effektive Bestossung) wird neu die Anstellung von mindestens zwei Hirtinnen oder Hirten vorausgesetzt.
– Eine volle Auszahlung der Sömmerungsbeiträge bei einer vorzeitigen Abalpung aufgrund von der Präsenz von Grossraubtieren auf nicht schützbaren Alpen muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht zu einem Dauerzustand werden. Deshalb wird innerhalb von fünf Jahren maximal einmal auf eine Anpassung der Sömmerungsbeiträge eingetreten.

SVPO-Fraktionschef Christian Gasser will einerseits vom Staatsrat wissen, welche Stellungnahme der Kanton Wallis in seiner Vernehmlassungsantwort auf diesen Angriff auf unsere Bauernfamilien abgegeben hat. Andererseits erwartet die SVPO Antworten, was der Staatsrat zu tun gedenkt, wenn die beiden obengenannten Bestimmungen in Kraft treten sollten. Der Erhalt der Landwirtschaft hat für die SVPO oberste Priorität.

Die SVPO bleibt dran und wird sich auf kantonaler und nationaler Ebene auch künftig für konkrete Lösungen beim Wolf – und damit für die einheimische Landwirtschaft und die Sicherheit der Bevölkerung – engagieren. Es reicht!

SVP Oberwallis

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