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Session

Fraktionsbericht der SVPO zur März-Session

Der Walliser Mittelstand ist zu reich, um Subventionen für Krankenkassenprämien zu erhalten, aber zu arm, um sorgenfrei zu leben. Die Krankenkassenprämien steigen und steigen, aber der Abzug ist seit 2012 unverändert. Die SVPO hat daher in der Märzsession des Grossen Rates erfolgreich verlangt, dass die Abzüge für Krankenkassenprämien erhöht werden.

Auch in Zukunft wird sich die SVPO für den Mittelstand einsetzen. So wurden als Reaktion auf die steigenden Immobilienpreise zwei Vorstösse zur Handänderungssteuer hinterlegt. Wer heute beispielsweise eine Immobilie für 800’000 Franken erwirbt, muss bis zu 15’600 Franken Handänderungssteuer bezahlen. Durch die Vorstösse der SVPO könnte für den einen oder anderen der Traum vom Eigenheim doch noch wahr werden.

Bei der kantonalen Sterbehilferegelung agierte die SVPO mit Weitsicht und beantragte eine Sonderregelung für das Oberwallis. Von den 14 Oberwalliser Alters- und Pflegeheimen erlaubt gegenwärtig nämlich nur eines Sterbehilfe. Doch leider war nur die SVPO gewillt, eine Ausnahme fürs Oberwallis vorzusehen. Damit werden künftig alle Institutionen gezwungen, Sterbehilfe zu dulden.

Was im Grossen Rat immer wieder auffällt, ist das populistische Gehabe der CVPO. Es werden Forderungen gestellt, die gar nicht in der Kompetenz des Kantons liegen: Wirkungsanalysen zum Zweitwohnungsgesetz oder gar Verjährungsfristen ausserhalb der Bauzone. Dies im Grossen Rat zu fordern, mag gut klingen, bringt aber nichts. Wir erinnern die CVPO daran, dass sich in Bundesbern durchaus kompetente Bundesparlamentarier um die genannten Anliegen kümmern. Die SVPO hingegen wird im Grossen Rat auch künftig Sachpolitik fürs Oberwallis betreiben.

SVP Oberwallis

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