Für eine starke Wirtschaft
In der Junisession hat der Grosse Rat das neue Wirtschaftsförderungsgesetz behandelt. Der Entwurf von Staatsrat Darbellay war planwirtschaftlich geprägt, sodass der Kanton in den Land- und Immobilienbereich hätte eingreifen können. Damit war die SVPO nicht einverstanden.

Der Grosse Rat hat in den Beratungen sieben Abänderungsanträge der SVPO angenommen, wodurch das Gesetz massgeblich verbessert wurde. So wurden die staatlichen Eingriffe im Land- und Immobilienbereich stark eingeschränkt. Zudem wurde das Kriterium der Nachhaltigkeit als Bedingung für Subventionen gestrichen. Wir sind überzeugt: Der Kanton soll sich auf attraktive Rahmenbedingungen beschränken, der Rest obliegt den Unternehmen.
Bei der Reform der Justizgesetze gab es Licht und Schatten. Die SVPO begrüsst, dass Richter und Staatsanwälte neu zwingend über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen müssen. Dennoch lehnt die SVPO die Reform klar ab. Es ist nämlich verfassungswidrig, dass die Wiederwahl der Kantonsrichter und des Büros der Staatsanwaltschaft nicht mehr durch den Grossen Rat, sondern lediglich durch den Justizrat und die Justizkommission erfolgen soll. Gemäss Artikel 39 und 85 der Kantonsverfassung wählt der Grosse Rat das Kantonsgericht sowie das Büro der Staatsanwaltschaft für eine Amtsdauer von vier Jahren. Daraus folgt, dass auch die Wiederwahl durch den Grossen Rat erfolgen muss. Dies soll auch so bleiben. Nur dadurch sind eine genügende demokratische Legitimität und Kontrolle gewährleistet.
Zudem spricht sich die SVPO gegen Teilzeitarbeit von Kantonsrichtern sowie gegen eine Ausweitung des Justizrates um neun Stellvertreter aus. Die SVPO wird sich in der zweiten Lesung erneut dafür engagieren, dass die verfassungsmässigen Kompetenzen des Parlaments erhalten bleiben.
SVP Oberwallis
