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Session

Fraktionsbericht der SVPO zur Mai-Session

In der Maisession hat der Grosse Rat über eine kantonale Regelung der Videoüberwachung befunden. Es ist richtig, diese zu regeln. Die SVPO verfolgte dabei ein Ziel: die Sicherheit unbürokratisch zu stärken. Leider hat es der Grosse Rat versäumt, ein praktikables und schlankes Gesetz zu schaffen. Die Vorlage ist geprägt von Doppelspurigkeiten und Bürokratie. Besonders stossend ist die Vorgabe, für jede einzelne Videoanlage ein separates Nutzungsreglement zu erstellen. Wir stören uns auch an der Machtfülle des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Da der Grosse Rat keinen gangbaren Weg einschlagen wollte, lehnte die SVPO das Gesetz ab.

Erfreulich ist hingegen, dass der Grosse Rat zwei wichtigen Oberwalliser Infrastrukturprojekten aus dem Departement von Staatsrat Franz Ruppen zugestimmt hat. So hat der Grosse Rat einen Beitrag von 12.6 Millionen Franken an die Wasserbauarbeiten am Minstigerbach in Münster gesprochen. Hier wurden unter anderem beim Unwetter 2024 erhebliche Risiken festgestellt. Nur mit viel Glück kam es zu keiner Überschwemmung des Dorfes und zu keinen Personenschäden. Es ist deshalb eminent wichtig, Massnahmen zu ergreifen und die Sicherheit zu erhöhen.

Der Grosse Rat hat zudem einen Verpflichtungskredit von 15 Millionen Franken für den Bau einer Galerie im Gebiet «Wandschluichen» zwischen Goppenstein und Ferden bewilligt, mit der die einzige Strasse ins Lötschental gesichert werden kann. Der Wandschluichen ist seit Jahrzehnten bekannt für gefährliche Felsstürze und Lawinen. Mit dem Bau der Galerie wird nun endlich eine nachhaltige Lösung erreicht. Staatsrat Franz Ruppen zeigt damit die nötige Sensibilität für unsere Region.

Der ausserordentliche Schneefall hatte neben Strom- und Mobilfunkausfällen auch hunderttausende umgestürzte Bäume und Schäden zur Folge. Es zeigten sich Mängel im Krisenmanagement. So sind die Kompetenzen zwischen Amtschef und Kreiskommandant im Zivilschutz nicht klar geregelt. Das führte zu Widersprüchen und Ungleichbehandlungen zwischen den Gemeinden. Auch die Alarmierung bereitete Probleme. Die SVPO hat hierzu verschiedene dringliche Vorstösse eingegeben und verlangte vom Staatsrat, die Kompetenzen beim Zivilschutz klar zu regeln.

Zahlreiche Mobilfunkantennen fielen aufgrund der Stromausfälle aus. Dadurch war die Kommunikation per Handy und Internet nicht möglich. Weder konnte die Bevölkerung die Rettungsdienste kontaktieren, noch konnten die Behörden die Bevölkerung informieren oder warnen. Dies ist inakzeptabel und birgt ein grosses Sicherheitsrisiko. Die SVPO forderte daher den Staatsrat auf, zusammen mit den Mobilfunkanbietern eine Lösung zu finden, wie Mobilfunkantennen krisensicher gemacht werden können. Leider lehnten der Staatsrat und der Grosse Rat unsere Forderung ab.

Viele Bauern sind mit grossen Schäden konfrontiert. Dadurch ist die Bewirtschaftung akut gefährdet. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVPO sicherte der Staatsrat zu, dass Direktzahlungen und Alpungsbeiträge auch dann ausbezahlt werden, wenn Wiesen und Alpen aufgrund der Unwetterschäden nicht bestossen werden können. Dies ist zwar wichtig und richtig, genügt aus Sicht der SVPO aber nicht.

Aufgrund des Japankäfers ist es den Oberwalliser Talgemeinden ab dem 1. Juni verboten, Grüngut abzutransportieren. Der Staatsrat hält an den Auflagen fest. Angesichts der enormen Mengen ist dies jedoch realitätsfremd und erschwert die Aufräumarbeiten der Gemeinden.

SVP Oberwallis

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